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  • 26.08.2022 · Fachbeitrag · Kindergeld

    Unionsrechtliche Familienbetrachtung im Verfahrensrecht

    | Ein Kindergeldantrag, der von einem im Inland lebenden, jedoch nachrangig berechtigten Elternteil gestellt worden ist, hemmt den Ablauf der Festsetzungsfrist. Gleichzeitig verhindert der Antrag den Eintritt der Festsetzungsverjährung zugunsten des anderen im EU-Ausland lebenden Elternteils, der vorrangig anspruchsberechtigt ist, jedoch zunächst keinen eigenen Kindergeldantrag gestellt hat (BFH 31.8.21, III R 10/20, DStR 22, 10). |