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  • · Nachricht · Konsultationsvereinbarung zum DBA Niederlande

    Doppelbesteuerung bei Beteiligung an deutscher KG wird abgemildert

    | Das BMF übersendet die am 4. 12.19 geschlossene Konsultationsvereinbarung zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 12.4.12 in der durch das Protokoll vom 11.1.16 geänderten Fassung (BMF 23.1.20, IV B 3 - S-1301-NDL/19/10010 :001). |

     

    Qualifizieren beide Staaten eine deutsche KG unterschiedlich, kann der positive Qualifikationskonflikt zu einer doppelten Besteuerung führen. Dieser Effekt soll durch Anrechnung in den Niederlanden gemäß der neuen Konsultationsvereinbarung abgemildert werden.

     

    Beachten Sie | Die deutsche Verwaltungsauffassung zur Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Personengesellschaften (BMF 26.9.14, IV B 5 - S 1300/09/10003, BStBl I 14, 1258), bleibt dadurch unberührt.

     

    Dieses Schreiben ist auf der Homepage des BFM oder unter www.iww.de/s3276 abrufbar.

     

    Quelle: ID 46333244