· Fachbeitrag · Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Bundesregierung bringt Gesetzentwurf zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer auf den Weg
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
| Das Bundeskabinett hat am 16.8.23 den Gesetzentwurf eines Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (MinBestRL-UmsG) beschlossen und damit das förmliche Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer in Deutschland eingeleitet. Der Regierungsentwurf weicht punktuell vom vorgehenden Referentenentwurf (s. PIStB 23, 203) ab. Er enthält in der Hauptsache den Entwurf für ein Mindeststeuergesetz, daneben wird u. a. die Hinzurechnungsbesteuerung angepasst. |
1. Bisherige Schritte des Gesetzgebungsverfahrens
Bereits im März 2023 hatte das BMF einen ersten Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz ‒ MinBestRL-UmsG) vorgelegt (vgl. PIStB 23, 87), der die Umsetzung der Mindestbesteuerungsrichtlinie der EU vom 15.12.22 in nationales Recht vorsieht (s. ausführlich Kahlenberg/Rein, PIStB 22, 216, 265). Hierbei geht es um eine der größten Reformen der internationalen Besteuerung von Unternehmen, die „zwei Säulen“ umfasst:
- Die „erste Säule“ sorgt für mehr Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Staaten. Die neuen Regeln sind vor allem für die Besteuerung großer Digitalkonzerne wichtig, die z. B. durch Internetverkäufe oder durch Einnahmen aufgrund von Werbeklicks auch in Staaten extrem hohe Gewinne machen können, in denen sie gar nicht mit einer Niederlassung präsent sind. Da nach den bisherigen Regeln vor allem dort Steuern fällig werden, wo die Unternehmen tatsächlich ihren Sitz haben, sind neue Regeln notwendig, welche die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft adäquat abbilden. Die Unternehmen sollen dort Steuern zahlen, wo sie auch die Gewinne erwirtschaften. Die Umsetzungsarbeiten zur ersten Säule laufen auf internationaler Ebene noch auf Hochtouren.
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