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  • · Fachbeitrag · Mindeststeuer

    BMF-Diskussionsentwurf für ein Mindeststeueranpassungsgesetz

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    | Am 8.8.24 hat das BMF einen ersten Diskussionsentwurf für ein Mindeststeueranpassungsgesetz (MinStAnpG) vorgelegt, mit dem neue Verwaltungsleitlinien der OECD in das Mindeststeuergesetz eingearbeitet werden sollen (s. unter www.iww.de/s11612 ). |

     

    1. Hintergrund des Mindeststeuergesetzes (MinStG)

    Die globale Mindestbesteuerung ‒ auch bekannt als Pillar Two ‒ ist in Deutschland mit dem Mindeststeuergesetz (MinStG) im Dezember 2023 eingeführt worden. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen vom 21.12.23 (MinBestRL-UmsG; BGBl I 23, Nr. 397, 27.12.23) wurden die internationalen Vereinbarungen der globalen Mindestbesteuerung für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.23 beginnen, umgesetzt. Es enthält in der Hauptsache das Mindeststeuergesetz, mit dem eine globale effektive Mindestbesteuerung sichergestellt und aggressiven Steuergestaltungen entgegengewirkt werden soll.

     

    Das MinStG gilt grundsätzlich für Konzerne mit einem konsolidierten Gesamtumsatz von mindestens 750 Mio. EUR in mindestens zwei der vorangegangenen vier Geschäftsjahre mit Wirkung für alle Geschäftsjahre, die nach dem 30.12.23 beginnen. Das MinStG führt zu sog. Ergänzungssteuern (Top-up-Tax) im Unternehmensverbund, wenn in einzelnen Ländern die effektive Steuerquote unter 15 % liegt. Zu den weiteren Begleitmaßnahmen zählen z. B. die Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung sowie der Lizenzschranke von 25 % auf 15 %. Die Einführung der globalen Mindestbesteuerung in Deutschland stellt die betroffenen Unternehmen aufgrund der umfangreichen und komplexen Regelungen zur Berechnung der Mindeststeuer vor enorme Herausforderungen (zu den Eckpunkten des Gesetzes zur Umsetzung der Mindestbesteuerungsrichtlinie s. auch Jahn, PIStB 23, 263; PIStB 24, 4).