30.09.2020 · Fachbeitrag · Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen
BMF äußert sich zu Anzeigepflichten für Fondsanleger
| In einem aktuellen BMF-Schreiben bezieht die Finanzverwaltung Stellung zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO i. d. F. des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes. Die BMF- Schreiben vom 18.7.18 und vom 21.5.19 wurden mit sofortiger Wirkung um die neue Tz. 1.3.5 zur Mitteilungspflicht eines Fondsanlegers in Bezug auf die vom Fonds gehaltenen ausländischen Beteiligungen ergänzt (BMF 18.9.20, IV B 5 - S 0301/19/10009 :001). |
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