30.09.2019 · Fachbeitrag · No-Deal-Brexit
Gesetzentwurf für Brexit-Aufenthalts-Übergangsverordnung
| Bei einem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU ohne Inkrafttreten des verhandelten Austrittsabkommens sollen alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen, die sich zu diesem Zeitpunkt „freizügigkeitsberechtigt“ im Bundesgebiet aufhalten, einen Aufenthaltstitel für ihren weiteren Verbleib in Deutschland erhalten können (s. auch Deutscher Bundestag vom 25.9.19 [hib 1040/2019]). |
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