29.09.2023 · Fachbeitrag · Sonderausgaben
Abzug im Ausland gezahlter Vorsorgeaufwendungen
| Nach der Ausnahmeregelung in § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 2. HS Buchst. a) EStG können Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben berücksichtigt werden, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen aus einer in einem EU-/EWR-Staat ausgeübten nichtselbstständigen Tätigkeit stehen. Der BFH hat diese Regelung aufgrund der Niederlassungsfreiheit nun auch auf Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit ausgeweitet (BFH 24.5.23, X R 28/21, BB 23, 2005). |
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