28.05.2019 · Fachbeitrag · Sonderausgaben
Beiträge zu inländischem Versorgungswerk bei Auslandstätigkeit
| Das FG Nürnberg hat entschieden, dass ein unbeschränkt Steuerpflichtiger, der in einem Veranlagungszeitraum sowohl in Deutschland steuerpflichtige als auch nach DBA freigestellte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt, seine mit der Tätigkeit zusammenhängenden Sozialversicherungsbeiträge nur anteilig in Deutschland als Sonderausgaben abziehen darf (FG Nürnberg 13.2.19, 5 K 887/18; die Revision wurde zugelassen.) |
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