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  • · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängende ausländische KV-Beiträge nicht abziehbar

    von StB Dipl.-Kfm. Dr. Martin Weiss, Berlin

    Kann ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger ausländische Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben abziehen? Für den Fall, dass diese Beiträge mit nach einem DBA steuerfreien Einnahmen im Zusammenhang stehen, kann § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG dem Abzug entgegenstehen, wenn ein „unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang“ besteht. Auch bei dem regelmäßig nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG anzuwendenden Progressionsvorbehalt können die Beiträge dann nicht berücksichtigt werden (FG Düsseldorf 8.5.15, 9 K 400/14 E, DStRE 16, 649, rkr.).

     

    Sachverhalt

    Die Kläger sind verheiratet und in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Die Ehefrau erzielte im Streitjahr 2012 inländische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von 83.562 EUR. Daneben bezog sie gesetzliche Renten aus den Niederlanden aus früheren Dienstverhältnissen:

     

    • 1. die gesetzliche „AOW” in Höhe von brutto 6.404 EUR,