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  • · Nachricht · Spanien

    Geplante Steuerreform soll ab 2015 in Kraft treten

    | Die neue Steuerreform wurde am 20.6.14 verabschiedet. Sie sieht folgende Veränderungen für die Steuerjahre 2015 und 2016 in der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer in Spanien vor. |

     

    Zielsetzung

     

    • 1. Schaffung von Arbeitsplätzen. Steuerermäßigung für Arbeitseinkommen und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.

     

    • 2. Stimulation des Wachstums, Modernisierung des Steuersystems, Förderung der Einsparungen und Investitionen
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    • 3. Gerechteres Steuersystem, grössere Steuerermässigung bei den mittleren und niedrigen Einkommen, soziale Leistungen für Familien mit Kindern und/oder mit Personen mit Behinderung
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    Einkommensteuer

    • 1. IRPF - Einkommensteuer - Allgemeine Besteuerung:
    • In Spanien ansässige natürliche Personen müssen aktuell ihre Gehälter, Pensionen, unternehmerische Gewinne, Mieten, usw. mit 24,75 % bis 52 % versteuern. Ab 2015 sollen die Steuersätze auf 20 % bis 47 %, ab 2016 sogar auf 19 % bis 45 % gesenkt werden.
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    • Zinserträge (Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Verkäufen) schlagen aktuell mit 21 % bis 27 % zu Buche. In 2015 soll die Besteuerung auf 20 % bis 24 % sinken und ab 2016 auf 19 % bis 23 %.

     

    • In Spanien NICHT ansässige natürliche Personen zahlen aktuell eine Einkommensteuer von 24,75 % zum Beispiel auf Mieten oder geldwerte Vorteile aus der Eigennutzung von Immobilien. Ab 2015 soll dieser Steuersatz auf 24 % sinken und für in der EU Ansässige im Jahr 2015 sogar auf 20 % bzw. 19 % in 2016. Die Steuersätze auf Gewinne aus der Übertragung von Immobilien, Zinsen und Dividenden sollen ab 2015 von 21 % auf 20 % und ab 2016 und auf 19 % reduziert werden.

     

    • 2. Besteuerung der Sparguthaben
    • Die Besteuerung der Sparguthaben soll 2015 und 2016 reduziert werden.
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    Sozialleistungen

    Die Grenze der steuerfreien Leistungen soll bis zu 32 % angehoben werden.

    Neue Unterstützungsmassnahmen für Familien und Menschen mit Behinderungen. Die Unterstützung für berufstätige Mütter bleibt erhalten, es sollen aber neue Gruppen, die Sozialleistungen bekommen, gebildet werden (z.B. Familien mit abhängigen Kindern mit Behinderungen mehr als 33 %).

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    Körperschaftssteuer

    Der Steuersatz (aktuell 30 %) in der Körperschaftssteuer soll reduziert werden:

    • 2015: auf 28 %
    • 2016: auf 25 %

     

    Die reduzierte Besteuerung von 15% für neue Unternehmen bleibt.

     

    Betrugsbekämpfung

    Neue Maßnahmen in der Bekämpfung der Betrugskriminalität werden geschaffen, z.B. die Liste der Schuldner wird öffentlich.

     

    Quelle: ID 42919774