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  • · Nachricht · Steuerabkommen mit der Schweiz

    Schicksal der derzeitigen Fassung des Steuerabkommens weiter ungewiss

    | Am 15.6.12 hat sich der Bundesrat im ersten Durchgang mit dem Entwurf des Gesetzes zum Steuerabkommmen beschäftigt. Im Ergebnis wurde keine Stellungsnahme abgegeben. Weder der Antrag auf Einwendungsverzicht noch der Antrag auf eine kritische Äußerung durch den Bundesrat fanden eine Mehrheit in der Länderkammer. Daher wird sich nun zunächst der Bundestag mit dem Gesetz zum Steuerabkommen befassen und den Entwurf dann förmlich dem Bundesrat zur Zustimmung zuleiten. Die Entwicklung ist weiterhin nicht absehbar. |

     

    Kapitalerträge deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz sollen in Zukunft wie in Deutschland besteuert werden. Dafür sollen die Schweizer Zahlstellen eine der deutschen Abgeltungsteuer (derzeit 25 %) und dem deutschen Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungsteuer) entsprechende Quellensteuer erheben. Dies sieht das von der Bundesregierung als Gesetzentwurf vorgelegte Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5.4.12 vor. Es werde darüber hinaus sichergestellt, dass unversteuerte Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz in Zukunft „einem nicht kalkulierbaren Entdeckungsrisiko“ unterliegen.

     

    Erbschaften werden von dem Abkommen ebenfalls erfasst. Auf nach dem Inkrafttreten des Gesetzes anfallende Erbschaften soll eine Steuer von 50 % erhoben werden. Auch sei für die Vergangenheit ein Verfahren zur Nachversteuerung bisher unentdeckter unversteuerter Vermögenswerte in der Schweiz „auf Basis realistischer Annahmen in einem pauschalierenden massentauglichen Verfahren“ vereinbart worden. Für die Nachversteuerung wird das am 31.12.10 auf schweizerischen Konten oder Depots vorhandene Kapital zugrundegelegt. Die Nachversteuerung wird von schweizerischen Behörden vorgenommen. Sie erfolgt pauschal und anonym durch eine Einmalzahlung (s. Aktuelle Meldungen Deutscher Bundestag, hip Nr. 315, 26.6.12).

    Quelle: ID 34356790