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  • · Fachbeitrag · Steuerabkommen mit der Schweiz

    Schicksal des Steuerabkommens weiter ungewiss

    | Am 15.6.12 hat sich der Bundesrat im ersten Durchgang mit dem als Gesetzentwurf vorgelegten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt beschäftigt. Im Ergebnis wurde keine Stellungnahme abgegeben. Weder der Antrag auf Einwendungsverzicht noch der Antrag auf eine kritische Äußerung durch den Bundesrat fanden eine Mehrheit in der Länderkammer. Daher wird sich nun zunächst der Bundestag mit dem Gesetz zum Steuerabkommen befassen und den Entwurf dann förmlich dem Bundesrat zur Zustimmung zuleiten. |

     

    Hinweis | Auch Erbschaften sind betroffen. Auf nach dem Inkrafttreten des Gesetzes anfallende Erbschaften soll eine Steuer von 50 % erhoben werden. Auch sei für die Vergangenheit ein Verfahren zur Nachversteuerung bisher unentdeckter unversteuerter Vermögenswerte in der Schweiz „auf Basis realistischer Annahmen in einem pauschalierenden massentauglichen Verfahren“ vereinbart worden (s. auch Deutscher Bundestag, Aktuelle Meldung Nr. 315 vom 26.6.12).

    Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 169 | ID 34289450