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  • · Nachricht · Steuerabkommen Schweiz

    Finanzausschuss des Bundestages stimmt für das Steuerabkommen

    | Das umstrittene Steuerabkommen mit der Schweiz hat am Mittwoch eine parlamentarische Hürde genommen. Der Finanzausschuss des Bundestags stimmte mehrheitlich für den Vertrag. Die SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen erneuerten jedoch ihre Kritik an dem Abkommen. Für die Umsetzung des Steuerabkommens in deutsches Recht ist die deutsche Bundesregierung auf die Zustimmung im Bundesrat (Länderkammer) angewiesen. Der Bundesrat soll sich voraussichtlich Ende November damit befassen. Ohne Zustimmung der Länder wird das Steuerabkommen mit der Schweiz scheitern. |

     

    Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 17.10.12:

     

    „... Für das von der Bundesregierung als Gesetzentwurf vorgelegte Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5.4.12 (17/10059) stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP, während die SPD-Fraktion, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Abkommen ablehnten.

     

    Ein Sprecher der CDU/CSU wies in der Sitzung darauf hin, dass das Abkommen noch verbessert worden sei. Man sei „bis an die Grenze des Machbaren gekommen“. Zu Kritik und zu Forderungen nach Änderungen sagte der Sprecher, es handele sich um einen Vertrag mit einem souveränen Staat, der nach langen, zähen Verhandlungen ausgehandelt worden sei. Während man derzeit auf Zufallsfunde angewiesen sei, werde durch das Abkommen die Besteuerung des Vermögens von Deutschen in der Schweiz sichergestellt. Die CDU/CSU-Fraktion erwartet Mehreinnahmen von zehn Mrd. EUR. Die FDP-Fraktion kritisierte scharf die Verweigerungshaltung der Opposition im Bundesrat. Wenn das Abkommen nicht bald in Kraft treten könne, drohten zum Jahresende 1,5 Mrd. EUR Steuerforderungen zu verjähren.

     

    Die SPD-Fraktion warf dagegen der Koalition vor, den Anspruch auf deutsche Steuer- und Strafansprüche aufzugeben und das Schweizer Bankgeheimnis schützen zu wollen. Steuerhinterziehung werde noch goutiert, da die Höhe der vorgesehenen Pauschalzahlungen deutlich unter der individuellen Steuerschuld liege. Weitreichende Umgehungsmöglichkeiten seien nicht auszuschließen. Da durch das Abkommen keine CDs mit Daten mehr aufgekauft werden könnten, werde das Entdeckungsrisiko der Steuerhinterzieher sinken.

     

    Auch die Linksfraktion sprach von einer Begünstigung der Steuerhinterzieher. Das Abkommen räume Steuerhinterziehern genügend Zeit ein, um ihr Geld aus der Schweiz abzuziehen und woanders anzulegen. Auch räume das Abkommen die Möglichkeit zu einer strafbefreienden Teilselbstanzeige ein, die in anderen Fällen nicht möglich sei. Dass die Nachversteuerung anonym möglich sei, sei ein Persilschein, mit dem Schwarzgeld aus der Vergangenheit weiß gewaschen werden könne. Das Abkommen bedeute eine direkte Einladung zur Geldwäsche und sei ein „Sabotageakt gegen den automatischen Informationsaustausch“.

     

    Auch Bündnis 90/Die Grünen forderten einen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit der Schweiz und die Zulassung von Gruppenanfragen zu Steuerangelegenheiten. Mit der Möglichkeiten von Gruppenanfragen mit Rückwirkung könne das Abschleichen in andere Länder verhindert werden.

     

    Das Abkommen sieht vor, dass Kapitalerträge deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz in Zukunft wie in Deutschland besteuert werden sollen. Dafür sollen die Schweizer Zahlstellen eine der deutschen Abgeltungsteuer (derzeit 25 %) und dem deutschen Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungsteuer) entsprechende Quellensteuer erheben. Es werde darüber hinaus sichergestellt, dass unversteuerte Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz in Zukunft „einem nicht kalkulierbaren Entdeckungsrisiko“ unterliegen.

     

    Erbschaften werden von dem Abkommen ebenfalls erfasst. Auf nach dem Inkrafttreten des Gesetzes anfallende Erbschaften soll eine Steuer von 50 % erhoben werden. Auch sei für die Vergangenheit ein Verfahren zur Nachversteuerung bisher unentdeckter unversteuerter Vermögenswerte in der Schweiz „auf Basis realistischer Annahmen in einem pauschalierenden massentauglichen Verfahren“ vereinbart worden. Für die Nachversteuerung wird das am 31.12.10 auf schweizerischen Konten oder Depots vorhandene Kapital zugrundegelegt. Die Nachversteuerung wird von schweizerischen Behörden vorgenommen. Sie erfolgt pauschal und anonym durch eine Einmalzahlung.

     

    Der Finanzausschuss billigte außerdem DBA mit dem Großherzogtum Luxemburg (17/10751), mit dem Königreich der Niederlande (17/10752) und mit dem Fürstentum Liechtenstein (17/10753).“

    Quelle: ID 36233040