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  • · Nachricht · Steuerabkommen Schweiz

    Keine Fakten über Vermögenstransfers von der Schweiz nach Singapur

    | Der Bundesregierung liegen keine Fakten vor, dass es nach Abschluss des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens zu einem vermehrten Vermögenstransfer von der Schweiz nach Singapur oder anderen Ländern gekommen ist. Wenn solche Transfers tatsächlich stattfinden würden, müssten die betroffenen Steuerpflichtigen damit rechnen, „dass die neuen Anlagestandorte ähnlich wie die Schweiz ebenfalls mit Deutschland steuerrechtlich kooperieren“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/10876) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10550). |

     

    Zu Vermögenstranfers schreibt die Bundesregierung in der Antwort weiter, in dem Steuerabkommen sei vorgesehen, „dass die Schweiz erstmals die zehn Staaten beziehungsweise Territorien in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit mitteilt, wohin diejenigen betroffenen Personen, die ihr Konto oder Depot zwischen der Unterzeichnung und dem Inkrafttreten des Abkommens aufgelöst haben, die Vermögenswerte der saldierten Konten der Depots überwiesen haben“. Damit werde Deutschland einen auf Fakten beruhenden tragfähigen Ermittlungsansatz erhalten und sei nicht mehr auf Zufallsfunde angewiesen (Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 30.10.12).

    Quelle: ID 36519170