· Nachricht · Steuerberater in eigener Sache
Umfrage + Petition: Steuerberatungskanzleien an der Belastungsgrenze? ‒ Ihre Meinung ist uns wichtig!
| Mit dieser Umfrage möchten wir ‒ in Kooperation mit dem Bund der Steuerzahler ‒ ermitteln, welche Fristverlängerungen für die Abgabe der nächsten Steuererklärungen oder für die Erstellung von Jahresabschlüssen aus Ihrer Sicht angemessen sind. Gerne möchten wir auch von Ihnen wissen, wie Sie die Corona-Fördergeldprogramme hinsichtlich der Konzeption und praktischen Abwicklung bewerten und ob Sie genügend Kapazitäten in Ihrer Kanzlei vorhalten können, um die anstehende Reform der Grundsteuer für Ihre Mandanten und Neu-Mandanten optimal zu begleiten. Bitte nehmen Sie sich einen kurzen Augenblick Zeit. Die Teilnahme erfolgt selbstverständlich anonym, ohne Angaben zu personenbezogenen Daten. |
Hier geht es zur Umfrage: https://steuerzahler.de/umfragesteuerberatungskanzleien/
Beachten Sie | Am Ende der Umfrage befindet sich noch ein Link zur Petition „Steuerberatung für alle ermöglichen - Fristverlängerungen gewähren“. Nutzen Sie gerne auch das vorgesehene Freitextfeld, um Ihre Meinung kundzutun, Ihrem Ärger Luft zu machen oder auf Missstände hinzuweisen. Jede Anregung ist hilfreich, vielen Dank für Ihr Engagement!
Hier geht es zur Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/steuerberatung-fuer-alle-ermoeglichen-fristverlaengerungen-gewaehren
Kurz zum Hintergrund
Schauen wir zunächst auf die aktuelle Ausgangslage, die einen Arbeitsrückstand zu den Jahresabschlüssen und Steuererklärungen 2020 aufzeigt. Tatkräftige Unterstützungsarbeit zur Existenzerhaltung vieler Mandanten wird seit anderthalb Jahren unter „enormem Zeitdruck und mit vielen rechtlichen Unklarheiten“ (so BStBK-Präsident Schwab) geleistet. Und die verschiedenen Fördergeldprogramme mit unterschiedlichsten Voraussetzungen münden in komplexen Vergleichsrechnungen, will man seine Mandanten bestmöglich durch die Krise führen. Das alles ist für viele Berufskollegen kaum noch zu leisten.
Die den Steuerberatern angedienten Zusatzarbeiten erfordern es, sich bewusst zu machen, dass ab einem gewissen Punkt eine natürliche Kapazitätsgrenze überschritten wird. Reformen begleiten, Fördergeldprogramme abwickeln, umfassende Beratungen durchführen und gleichzeitig Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erstellen, ist kaum noch möglich ‒ wenn man den eigenen Qualitätsansprüchen gerecht werden will. Und die Verlängerung der Abgabepflichten zu den Steuererklärungen 2020 und 2021 wäre hier zumindest ein erster Lösungsansatz.