· Fachbeitrag · Steuerfreistellung nach DBA
Ausschluss der Anrechnung ausländischer KSt europarechtswidrig?
| Nach der bis zum Jahr 2000 geltenden Gesetzeslage kam die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer nicht in Betracht, wenn die ausländischen Dividendenzahlungen im Inland steuerfrei waren (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. f) EStG). Das FG Köln hat nunmehr dem EuGH in Luxemburg mehrere Fragen zur möglichen Europarechtswidrigkeit dieses Anrechnungsausschlusses vorgelegt ( FG Köln 6.9.11, 13 K 482/07, s. auch Pressemitteilung des FG Köln vom 1.3.12). |
Das Verfahren betrifft eine Holdinggesellschaft mit Geschäftsleitung in Deutschland, die an zahlreichen Gesellschaften in Europa und Kanada beteiligt ist. Sie begehrt unter anderem die Anrechnung französischer, norwegischer und kanadischer Körperschaftsteuer. Das FG Köln wirft in seinem Vorlagebeschluss die Frage auf, ob die einschlägigen Anrechnungsregelungen europarechtskonform seien, obwohl der Anrechnungsausschluss bei Verlusten der deutschen Muttergesellschaft zu Liquiditätsnachteilen führe. Das Vorabentscheidungsersuchen ist beim EuGH unter dem Az. C-47/12 anhängig.
Wichtig | Da mit Kanada auch ein sog. Drittstaat betroffen ist, befragt der Senat den EuGH auch zu dem in vielen Verfahren umstrittenen Verhältnis von Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit bei Beherrschungsbeteiligungen.