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  • · Nachricht · Steuerhinterziehung

    Zum Einsatz des automatischen internationalen Informationsaustauschs

    | Die Bundesregierung hat diverse Fragen zum Einsatz des automatischen internationalen Informationsaustauschs über Finanzkonten gegen Steuerhinterziehung beantwortet (BT-Drucksache 19/10718. 5.6.19). |

     

    Hintergrund: Zahlreiche Staaten und Gebiete nehmen am automatischen internationalen In-formationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen teil. Im September 2018 haben sich bereits 102 Staaten bzw. Gebiete zum Austausch bekannt. In Deutschland wird er durch das Bundeszentralamt für Steuern abgewickelt.

     

    Für das Jahr 2016 wurden dem BZSt rund 1,6 Millionen Datensätze im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten nach dem OECD-Meldestandard aus dem Ausland übermittelt.

     

    Die Summe der Kontosalden betrug rund 143,4 Milliarden Euro, die Summe der Erträge rund 65,9 Milliarden Euro. Für das Jahr 2017 wurden 5,1 Millionen Datensätze mit einer Summe der Kontosalden in Höhe von 486 Milliarden Euro und Erträgen in Höhe von 414,7 Milliarden Euro übermittelt. Auskünfte zu den dahinter stehenden Steuerpflichtigen können derzeit nicht gegeben werden.

     

    Der Vollzug der Steuergesetze obliege nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes den Ländern, erläutert die Regierung. „Kenntnisse darüber, dass die Länder die an sie weitergeleiteten Datensätze nicht zeitnah, spätestens vor Ablauf der im Einzelfall gegebenen Festsetzungsverjährungsfrist auswerten werden, liegen nicht vor“, heißt es in der Antwort.

     

    Quelle: ID 45985874