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  • · Nachricht · Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG)

    Wirtschaftsprotest gegen Meldepflichten

    | Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben sich gegen ihrer Ansicht nach zu weitreichende Meldepflichten bei Geschäftsbeziehungen von Bankkunden ins Ausland gewandt. Es würden faktisch alle Wirtschaftsunternehmen in Nicht-EU- oder Nicht-EFTA-Staaten „unter Generalverdacht“ gestellt, erklärten die Verbände in einer gemeinsam abgegebenen Stellungnahme in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag (s. auch Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.3.17). |

     

    Grundlage der öffentlichen Anhörung war der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StUmgBG). Mit dem Entwurf zieht die Bundesregierung die Konsequenzen aus der Veröffentlichung der sogenannten „Panama Papers“. So sollen Steuerumgehungsmöglichkeiten mittels der Gründung und Nutzung von Briefkastenfirmen verhindert werden. Durch zusätzliche Auskunfts- und Informationspflichten sollen die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Feststellung von im Ausland angesiedelten Domizilgesellschaften (wie Briefkastenfirmen auch genannt werden) verbessert werden. Außerdem sieht der Entwurf die Aufhebung des bisher in § 30a AO geregelten steuerlichen Bankgeheimnisses vor.

     

    Die Spitzenverbände lehnten es ab, dass meldepflichtige Stellen wie Banken bei Verstößen gegen die Meldepflicht für entgangene Steuern haften sollen. Auch die Bundessteuerberaterkammer riet dazu, bei der Einführung neuer Meldepflichten darauf zu achten, die Meldepflichtigen nicht zu überlasten beziehungsweise „nichts Unmögliches von ihnen zu verlangen“.

     

    Zustimmung für die Neuregelung gab es dagegen vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der das Instrumentarium als „tauglich“ bezeichnete, um wirtschaftliche Beteiligungen in Drittstaaten erfassen zu können. Die Anwendung nur auf Drittstaaten zu beziehen, könne jedoch problematisch sein, so der DGB. Die Regelung müsse flächendeckend angewendet werden. Für die Deutsche Steuer-Gewerkschaft handelt es sich bei Panama nur um „die Spitze des Eisbergs“. Wie der DGB plädierte auch die Steuer-Gewerkschaft dafür, die Regelung nicht nur auf Drittstaaten anzuwenden.

     

    Grundsätzliche Kritik an dem Gesetzentwurf kam vom Netzwerk Steuergerechtigkeit und von „WEED - Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung“. Briefkastenfirmen seien ein ungelöstes Problem. Auch nach der geplanten Neuregelung werde es möglich bleiben, in EU-Staaten wie Malta anonyme Briefkastenfirmen zu gründen.

     

    Quelle: ID 44603039