· Fachbeitrag · Transfer Pricing
Anpassungen der Verrechnungspreispolitik aufgrund der COVID-19-Pandemie
von RA Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M., Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate und RA Marc Zimmermann, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate
| Die Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Krise treffen multinationale Konzerne auf äußerst komplexe Weise. Dies gilt u. a. auch für den Transfer-Pricing-Bereich. Es haben sich drei Kernfragen herausgebildet: Handelt es sich bei der Pandemie um ein allgemeines Marktrisiko, welches eine Anpassung der Routine-Marge nötig macht? Ferner geht es um die Neubewertung von immateriellen Wirtschaftsgütern bzw. der Finanzierung zwischen den verbundenen Unternehmen. Schließlich müssen noch die Veränderungen der Supply-Chain und deren Auswirkungen aus verrechnungspreisrechtlicher Sicht im Auge behalten werden. |
1. Problemstellung und Ausgangsüberlegungen
Die gegenwärtige Corona-Pandemie stellt für die globale Wirtschaft eine Belastungsprobe dar. Die meisten Unternehmen spüren die Auswirkungen dieser Krise. So werden auch die innerhalb eines Konzerns angewandten Verrechnungspreise beeinflusst. Hintergrund ist die Tatsache, dass eine überwiegende Mehrheit der Unternehmen mit einem dramatischen Nachfragerückgang hinsichtlich ihrer Güter oder Dienstleistungen zu kämpfen hat. Dies führt zu einer starken Beeinträchtigung des Cashflows und zu Änderungen der Betriebsmargen. Auf der Gegenseite stehen Unternehmen, die in bestimmten Sektoren bzw. Branchen wirtschaftlich von der aktuellen Situation profitiert haben. Aufgrund dieser Veränderungen halten die Preise für Warenlieferungen oder die Erbringung von Dienstleistungen, die in der Vergangenheit zwischen verbundenen Parteien vereinbart wurden, oftmals nicht mehr dem Fremdvergleichsgrundsatz stand.
Ferner stellt die COVID-19-bedingte aktuelle Situation die globalen Lieferketten der Unternehmen vor Herausforderungen, u. a. im Fertigungs- und Logistiksektor. Die Störungen in den Lieferketten und im Betriebsablauf führen oftmals zu einer (vorübergehenden) Schließung der Produktionsstätten. Um diesen Problemen zu entgehen, kommt als Lösung eine Übertragung von Funktionen zwischen verbundenen Unternehmen in Betracht. Das hat zur Folge, dass die Lieferketten zwar aufrechterhalten werden, sich die Funktionen der verbundenen Unternehmen jedoch ändern (sog. Funktionsverlagerung). Änderungen in der Funktion, im Vermögen oder im Risikoprofil des Unternehmens beeinflussen in der Folge auch die Verrechnungspreise des Unternehmens.
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