Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Auswirkungen durch den Beitritt Kroatiens zur EU zum 1.7.13

    |  Gemäß dem am 9.12.11 unterzeichneten Vertrag über den Beitritt der Republik Kroatien tritt Kroatien am 1.7.13 der Europäischen Union bei. Das Hoheitsgebiet der Republik Kroatien gehört ab diesem Zeitpunkt zu dem Gebiet der Europäischen Union (vgl. Artikel 52 EUV i.V.m. Artikel 355 AEUV). Ab dem Tag des Beitritts hat Kroatien das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ohne Übergangsfrist anzuwenden. Dies gilt auch hin-sichtlich der Bestimmungen über die umsatzsteuerliche Behandlung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs. |

     

    Aufgrund des Beitritts ergeben sich Auswirkungen auf das deutsche Umsatzsteuerrecht. Nach mehreren Vorschriften des UStG und der UStDV treten im grenzüberschreitenden Leistungsverkehr, je nachdem ob ein Staat zur Europäischen Union gehört oder nicht, unterschiedliche Besteuerungsfolgen ein.

     

    Hinweis | Das BMF hat ein aktuelles Schreiben zu den Auswirkungen auf ihrer Homepage veröffentlicht (BMF 28.6.13 (koordinierter Ländererlass), IV D 1 - S-7058 / 07 / 10002).

    Quelle: ID 40349550