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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    EU-Kommission veröffentlicht weitere Informationen zu MOSS

    | Die EU-Kommission hat weitere Informationen zu nationalen Vorschriften, die in der EU seit 1.1.15 für die Nutzung der kleinen einzigen Anlaufstelle (MOSS) in Verbindung mit Telekom-, Rundfunk-, Fernseh- und E-Dienstleistungen anwendbar sind, veröffentlicht. |

     

    Die in einer Excel-Tabelle zusammengestellten Informationen (z. B. zur Bestellung eines Steuervertreters, Anmeldung bei MOSS oder der mehrwertsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen) sind für jeden Mitgliedstaat abrufbar. In einer separaten Übersicht wird kurz auf Definitionen und den Anwendungsbereich des Berichtes eingegangen. Sie enthält auch einen tabellarischen Überblick zu den Vorschriften über die tatsächliche Nutzung oder Auswertung, anwendbare MwSt-Sätze und Rechnungsstellungsanforderungen im B2C-Bereich in den EU-Mitgliedstaaten.

     

    Für Kleinstunternehmen, die erstmals E-Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat anbieten, hat die EU-Kommission Basisinformationen zur Verfügung gestellt, um sie bei der korrekten Erfüllung ihrer MwSt-Pflichten zu unterstützen.

     

    Hinweis | Alle Informationen finden Sie unter: http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/how_vat_works/telecom/index_de.htm

    Quelle: ID 43291392