· Nachricht · Umsatzsteuer
Gelangenheitsbestätigung erst ab dem 1.1.14 zwingend anzuwenden
| Das aktuelle BMF Schreiben vom 16.9.13 enthält unter Ziff. II.2. eine Anwendungsregelung, wonach nicht beanstandet wird, wenn bei bis zum 31.12.13 ausgeführten innergemeinschaftlichen Lieferungen die Steuerfreiheit anhand der „alten“ Buch- und Belegnachweise nachgewiesen wird. Der neue § 17a UStDV ist also erst ab dem 1.1.14 zwingend anzuwenden (BMF 16.9.13, IV D 3 S 7141/13/10001). |
Quelle: ID 42321101