· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Gelangensbestätigung - Ende der Übergangsregelung am 30.9.13
| Unternehmer können die bis Ende 2011 geltenden Nachweismöglichkeiten einer innergemeinschaftlichen Lieferung länger anwenden. Denn die Übergangsfrist nach § 74a Abs. 3 UStDV wurde um sechs Monate bis zum 30.9.13 verlängert (BMF 20.3.13 (koordinierter Ländererlass) IV D 3 - S-7103-a/12/10002). Die verbindlichen neuen Nachweisvorschriften für steuerfreie EU-Lieferungen sind erst ab dem 1.10.13 vorgesehen. |
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