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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Grenzüberschreitende Ausgangsumsätze: Praxisprobleme bei der Fakturierung

    von Dipl.-Fw. Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    | „Globalisierung“ ‒ d. h. grenzüberschreitende Lieferungen und Dienstleistungen auch für kleinere und mittlere Unternehmer. Die Abrechnung der Umsätze wirft bei den Mandanten immer wieder Fragen auf, die von allgemeinem Interesse sein dürften. |

    1. Abrechnung von Leistungen in einem Drittland

    • Mandantenfrage: Wie müssen wir in einer Rechnung an ein US-amerikanisches Unternehmen (Leistungsort USA) auf die Erhebung von 0 % USt hinweisen?

     

    • Beraterantwort: Wenn eine Leistung den Ort im Drittland hat, ist die Leistung nicht umsatzsteuerbar, d. h., die Leistung unterliegt nicht der deutschen Umsatzsteuer. Darauf muss in der Rechnung nicht hingewiesen werden.