· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Reihengeschäfte: Steuernachzahlungsrisiko und verneinter Vertrauensschutz in „Abholfällen“
von Georg Nieskoven, Troisdorf
| Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte sind im exportorientierten Wirtschaftsleben zum Massenphänomen geworden. Umso gefährlicher ist es, dass die Rechtsfigur „Reihengeschäft“ im EG-Recht noch immer ungeregelt ist und die EU-Staaten daher sehr uneinheitlich agieren. In seiner mit Spannung erwarteten Entscheidung „Kreuzmayr“ hat der EuGH nun seine Rechtsprechung zu Reihengeschäften mit Aussagen zur Warenbewegungszuordnung und zu Vertrauensschutzfragen fortgeführt ( EuGH 21.2.18, C-628/16, DStR 18, 461). |
1. Sachverhalt
Das EuGH-Vorlageverfahren betraf ein Reihengeschäft von Deutschland nach Österreich in der Konstellation: DE → AT1 → AT2.
Dabei veräußerte die in Deutschland ansässige BP Marketing GmbH (DE) Mineralölprodukte an die in Österreich mehrwertsteuerlich erfasste BIDI Ltd. (AT1). Nach Überweisung der vereinbarten Akontozahlung übermittelte DE der AT1 sog. Abhol-Codes nebst der zur Abholung der Mineralölprodukte berechtigenden Dokumente. AT1 hatte sich verpflichtet, für den Transport von Deutschland nach Österreich zu sorgen. Ohne DE darüber zu informieren, hatte AT1 die Produkte jedoch unmittelbar an das österreichische Unternehmen Kreuzmayr (AT2) weiterverkauft und diesem auch die Abhol-Codes und -Dokumente mit der Abrede übermittelt, dass AT2 den Transport von Deutschland nach Österreich veranlassen werde, was letztlich in Chargen im Zeitraum April bis Oktober 2007 auch erfolgte.
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