· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Warenlieferungen in und aus Konsignationslagern
von Dipl.-Fw. Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Folge der Globalisierung ist u. a. auch die wachsende Bedeutung von Lagern international tätiger Unternehmen im Ausland. Obwohl durch die Lager beträchtliche Umsatzvolumina generiert werden, ist deren umsatzsteuerliche Behandlung derzeit EU-weit alles andere als geklärt ‒ mit den entsprechenden Risiken für die beteiligten Unternehmen. Auch wenn zum 1.1.20 aufgrund eines der Quick Fixes ein Ende dieser misslichen Lage abzusehen ist ‒ für die Zeit bis dahin benötigen die beteiligten Unternehmen Rechtssicherheit. Darum bemüht sich seit Jahren die OFD Frankfurt, die ihre Verfügung aktualisiert und fortgeschrieben hat (OFD Frankfurt am Main 8.11.18, S 7100a A - 004 - St 110). |
1. Begriff
Ein Konsignationslager ist ein Warenlager, das ein Unternehmer bei einem Abnehmer unterhält und aus dem der Abnehmer bei Bedarf Waren entnehmen kann. Ein Call-off-Stock stellt ebenfalls eine Form des Konsignationslagers dar. Von einem Konsignationslager unterscheidet es sich nach allgemeinem Verständnis aber dadurch, dass bei einem Call-off-Stock nur ein Kunde oder Abnehmer auf das Lager zugreifen darf, wohingegen beim Konsignationslager durchaus auch mehrere Abnehmer Zugriff auf die Waren haben können.
2. Grundsatz
Bei einem Konsignationslager bleibt der Lieferer (Konsignant) zivilrechtlicher Eigentümer der im Lager befindlichen Ware. Erst wenn der Abnehmer (Konsignatar) die Ware entnimmt, geht das Eigentum an dieser vom Konsignanten auf den Konsignatar über.
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