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  • · Nachricht · Usbekistan

    DBA um steuerlichen Informationsaustausch erweitert

    | Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 2.7.15 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll vom 14.10.14 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 7.9.99 mit Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/5172) auf Empfehlung des Finanzausschusses (18/5403) angenommen. Mit dem Protokoll wurde das Abkommen um den steuerlichen Informationsaustausch zwischen beiden Vertragsstaaten erweitert (s. auch Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 2.7.15). |

     

    Achtung | Mit Usbekistan gibt es für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen. Sowohl Deutschland als auch Usbekistan besteuern daher dieselbe Erbschaft oder Schenkung.

    Quelle: ID 43504391