· Fachbeitrag · Veranlagung 2011
Die neue Anlage N-AUS
von Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Caroline Klotzek
| Erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2011 wird die neue, dreiseitige Anlage N-AUS eingeführt. Diese ist von unbeschränkt Steuerpflichtigen, die im Ausland eine nichtselbstständige Tätigkeit ausgeübt haben, auszufüllen. Dabei ist für jeden ausländischen Staat eine gesonderte Anlage N-AUS abzugeben. Die Anlage N-AUS dient der Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns, der dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Die dafür notwendigen Informationen werden nun standardmäßig mittels Anlage N-AUS vom Arbeitnehmer abgefragt. |
PRAXISHINWEIS | Für Grenzgänger nach Frankreich, Österreich, Schweiz muss weiterhin die Anlage N-GRE ausgefüllt werden. Diese steht im Elster-Formular nur für das Bundesland Baden-Württemberg zur Verfügung. Steuerpflichtige Arbeitnehmer aus anderen Bundesländern müssen die Anlage N-GRE weiterhin in Papierform abgeben. |
1. Das Formular
Die erste Seite der Anlage N-AUS gliedert sich in zwei Abschnitte:
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