· Fachbeitrag · Verrechnungspreise
Tschechien führt Meldepflicht zu Geschäftsvorfällen ein
Ra StB Prof. Dr. Adrian Cloer, Ing. Tomáš Urbášek LL.M., FCCA, danový poradce, Natalia Pryhoda MBA, PwC Prag/Brünn Tschechien
| Die Bildung von Verrechnungspreisen ist sowohl betriebswirtschaftlicher als auch steuerrechtlicher Natur. Während aus betriebswirtschaftlicher Sicht bestehender Gestaltungsspielraum zur Minderung der Konzernsteuerbelastung genutzt wird, sind die betroffenen Fisci in Sorge um ihr Steuersubstrat und reagieren mit einer zunehmenden Anzahl von Gegenmaßnahmen. Die Diskussion um BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) hat auch in Tschechien die Finanzverwaltung bewogen, eine härtere Gangart einzulegen und eine neue Meldepflicht für Körperschaften einzuführen. Die Konsequenzen für die Beratungspraxis werden nachfolgend dargestellt.
1. Meldepflicht für Geschäfte mit verbundenen Parteien
Die tschechische Finanzverwaltung hat eine neue Meldepflicht für Körperschaften eingeführt, die Geschäftsvorfälle mit verbundenen Unternehmen durchführen. Die Steuerpflichtigen sind verpflichtet mit der Körperschaftsteuererklärung einen Anhang „Übersicht der Geschäftsvorfälle mit verbundenen Unternehmen“ einzureichen. Das Ausfüllen des Anhangs wird beginnend mit dem Steuerjahr 2014 verpflichtend sein.
PRAXISHINWEIS | In der Praxis wird diese Pflicht im März oder Juni 2015 zu erfüllen sein, wenn die Körperschaftsteuererklärung für 2014 einzureichen ist. |
Die Offenlegung der Geschäfte mit verbundenen Unternehmen ist für Steuerpflichtige erforderlich, die mindestens eine der folgenden Bedingungen im Rahmen der handelsrechtlichen Prüfungspflicht für den jeweiligen Veranlagungszeitraum erfüllen:
- Bilanzsumme übersteigt 40 Mio. CZK (ca. 1,5 Mio. EUR),
- Nettoumsatz von mehr als 80 Mio. CZK pro Jahr (ca. 3 Mio. EUR) oder
- durchschnittliche Mitarbeiteranzahl von mehr als 50.
Neben dem Geschäftsvorfall mit einem verbundenen Unternehmen ist es erforderlich, dass gleichzeitig
- das verbundene Unternehmen seinen Sitz oder Ort der Geschäftsleitung außerhalb Tschechiens hat oder
- der Steuerpflichtige im jeweiligen Besteuerungszeitraum einen Verlust erleidet oder
- der Steuerpflichtige Investitionsanreize in Anspruch nimmt.
Investitionsanreize stellen eine Befreiung von der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer (Nominalsatz 19 % KSt) bis zu 10 Jahre dar. Die Höhe hängt vom Investitionsumfang, dem Tätigkeitsfeld sowie der Region ab.
Ein separates Offenlegungsformular muss für jedes verbundene Unternehmen ausgefüllt werden, ungeachtet der Anzahl oder der Wesentlichkeit der Geschäftsvorfälle mit diesem bestimmten verbundenen Unternehmen. Das Offenlegungsformular enthält grundlegende Informationen über das verbundene Unternehmen, den Namen und Sitz der Gesellschaft (d.h. das Land) und die folgenden Informationen in Bezug auf das Volumen der Geschäftsvorfälle mit diesem Unternehmen:
- Kauf/Verkauf von langfristigen Vermögenswerten,
- Kauf/Verkauf von Vorräten, Rohstoffen,
- Verkauf von Produkten, Waren und Dienstleistungen,
- Empfangene Dienstleistungen,
- Zinsen und Lizenzgebühren und/oder
- Forderungen und Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen.
Die Offenlegung der Geschäfte mit verbundenen Unternehmen wird von der tschechischen Steuerverwaltung im Rahmen einer Risikoanalyse genutzt, welche Unternehmen vorrangig für eine Steuerprüfung ausgewählt werden. Im Fokus der Finanzverwaltung stehen folgende Themen:
- Bedeutung des Geschäftsvorfalls,
- Marktsituation,
- Nutzung von Steueroasen,
- Angemessenheit der Entlohnung der Geschäftsführung sowie von Lizenzgebühren und Zinsen,
- Geschäftsumstrukturierung und bzw. oder
- Langzeitverluste.
PRAXISHINWEISE | Es ist zu erwarten, dass die Anzahl der Prüfungen im Bereich der Verrechnungspreise durch die tschechische Steuerverwaltung in den kommenden Jahren weiter ansteigen wird und eine Konzentration auf Steuerpflichtige mit vermeintlich riskanteren Geschäftsvorfällen erfolgt. Es empfiehlt sich, auf die Offenlegungspflicht vorbereitet zu sein und folgende Punkte zu beachten:
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In Tschechien gibt es keine Verpflichtung eine Verrechnungspreisdokumentation vorzuhalten. Gleichwohl empfiehlt das Finanzministerium diese bereits im Vorfeld zu erstellen, denn die Frist bei entsprechender Aufforderung beträgt in der Regel nur wenige Tage (Minimum 8 Tage, gewöhnlich 15 bis 30 Tage). Besondere Vordrucke bzw. Formulare existieren nicht und auch der nunmehrige Anhang ersetzt die VP-Dokumentation nicht. |
Tschechien orientiert sich an dem EU-Verhaltenskodex. Erfolgt im Rahmen einer Betriebsprüfung eine Korrektur des Verrechnungspreises, wird ein Verzugszins (Reposatz der Tschechischen Nationalbank zzgl. 14 %-Punkte) und ein Säumniszuschlag (20 % der entsprechenden Steuer oder 1 %-Minderung des Verlustvortrages) fällig. In Nicht- EU/EWR-Konstellationen wird zusätzlich eine quellensteuerpflichtige Dividendenausschüttung fingiert.
Hinweis | Weitere Informationen sind zu finden unter: http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/taxation/company_tax/transfer_pricing/forum/profiles/tpprofile-cz.pdf
2. „Freiwillige Meldung“ für die Vergangenheit
In Tschechien wurden 2013 besonders qualifizierte Spezialfinanzämter geschaffen. Diese versandten im Sommer 2014 an ausgewählte Steuerpflichtige Fragebögen, die im Wesentlichen dem Anhang entsprechen, der verpflichtend im nächsten Jahr eingereicht werden muss. Die Finanzämter erwarten, dass die Steuerzahler mit ihnen zusammenarbeiten und den Fragebogen freiwillig ausfüllen werden. Diese Fragebogenaktion wurde im November 2014 auch auf die jeweils 100 wichtigsten Unternehmen in den 14 Regionen Tschechiens ausgeweitet, die durch die regulären Finanzämter betreut werden. Auch wurde gebeten, freiwillig bis zum Monatsende die gewünschten Informationen zur Verfügung zu stellen
3. Anhang zur Körperschaftsteuer (vorläufige Fassung)
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Übersicht über die Geschäftsvorfälle mit verbundenen Unternehmen
Name des verbundenen Unternehmens: ___________________________
Ländercode des Sitzes des verbundenen Unternehmens: ___________________________
A. Geschäftsvorfälle mit verbundenem Unternehmen
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B. Geschäftsvorfälle mit verbundenem Unternehmen
*Nicht Zutreffendes bitte löschen
C. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenem Unternehmen
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Achtung | Kurz vor Redaktionsschluss hat die tschechische Finanzverwaltung mitgeteilt, dass der Anhang zukünftig auch elektronisch abzugeben sein wird. Die entsprechenden Programmierarbeiten für das e-Portal des Finanzministeriums (https://adisepo.mfcr.cz/adistc/adis/idpr_pub/dpr/uvod.faces) werden kurzfristig fertiggestellt.
FAZIT | Der Steuerpflichtige sieht sich nicht nur erhöhten Anforderungen in der Steuerdeklaration, sondern auch verschärften Steuerprüfungen und ggf. Steuernachforderungen ausgesetzt. Es empfiehlt sich daher im Vorfeld Vorsorge zu treffen, um später nicht zur Unzeit die entsprechenden Informationen aufbereiten zu müssen, was erfahrungsgemäß Schwierigkeiten bereitet. |