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  • · Nachricht · Vertragsgesetz zur Ratifikation des Multilateralen Instruments (MLI)

    BMF legt Regierungsentwurf zu BEPS-Projekt vor

    | Das BMF hatte Anfang April einen Referentenentwurf (Stand 1.4.20) eines Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24.11.16 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung an die Verbände übersandt. Diese hatten bis zum 30.4.20 Zeit, hierzu Stellung zu nehmen. Nun hat das BMF einen Regierungsentwurf vorgelegt.

     

    Mit dem Vertragsgesetz soll das am 7.6.17 von 76 Staaten in Paris unterzeichnete und am 1.7.18 in Kraft getretene MLI nun auch für Deutschland ratifiziert werden. Mittlerweile haben fast 100 Staaten den völkerrechtlichen Vertrag unterschrieben. |

     

    Ziel des MLI ist, Verfahrensvereinfachungen zu schaffen, um die Mindeststandards sowie die zentralen Empfehlungen des BEPS-Aktionsplans der OECD/G20 in bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zu implementieren. Die Denkschrift zum Gesetz enthält zum einen Ausführungen zum MLI selbst (Teil 1) bzw. erläutert die deutschen Auswahlentscheidungen (Teil 2).

     

    Aus der bei der OECD zu hinterlegenden aktualisierten Liste der Auswahlentscheidungen und Vorbehalte Deutschlands (Stand 13.03.2020) geht hervor, dass von den ursprünglich 35 für das MLI-Verfahren vorgesehenen DBA derzeit noch 14 verbleiben sollen, darunter Frankreich, Spanien, Italien, Österreich, Luxemburg und die Niederlande. In einem zweiten Schritt sollen die sich aus dem Übereinkommen unter Berücksichtigung der Auswahlentscheidungen der Bundesrepublik Deutschland und des jeweils anderen Vertragsstaats für die erfassten Steuerabkommen ergebenden Modifikationen durch Anwendungsgesetze konkretisiert werden. Wirksam werden das jeweilige Übereinkommen und die Änderungen der deutschen DBA erst nach jeweils abschließender Notifikation. Im Laufe des Auswahlverfahrens hat sich laut BMF gezeigt, dass bilaterale Verhandlungen mit den jeweiligen DBA-Staaten praktikabler seien. Daher ist zu erwarten, dass die Anpassungen zahlreicher weiterer deutscher DBA, wie bislang auch, über diese bewährten Verfahren abgewickelt werden.

     

    Beachten Sie | Den Regierungsentwurf eines Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24.11.16 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung finden Sie auf der Internetseite des BMF oder unter www.iww.de/s3711.

    Quelle: ID 46617097