21.12.2023 · Fachbeitrag · Wegzugsbesteuerung
Steuerpflichtiger muss die Berücksichtigung der nachträglich eingetretenen Wertminderung im Zuzugsstaat nicht beantragen
| Bei einer nach dem Wegzug eingetretenen Wertminderung der Anteile kann die Veranlagung im Wegzugsjahr korrigiert werden (§ 6 Abs. 6 S. 1 AStG i. d. F. des SEStEG). Voraussetzung dafür ist nicht, dass der Steuerpflichtige die Berücksichtigung der Wertminderung im Zuzugsstaat beantragt hat (BFH 26.7.23, I R 39/20, BB 23, 2902). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PIStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,50 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig