· Fachbeitrag · Wohnsitz im Inland
Kindergeldanspruch bei Schulbesuch und Studium im Ausland
von RA Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
In zwei aktuellen Entscheidungen hat das FG München zu den Voraussetzungen Stellung genommen, unter denen der Kindergeldanspruch auch bei einem Schulbesuch bzw. einem Auslandsstudium erhalten bleibt (FG München 13.3.14, 5 K 745/12 und 5 K 3450/12). |
Sachverhalt
Im ersten Streitfall (5 K 745/12) unterhielten die Eltern eine Wohnung im Inland, während ihre beiden Kinder seit ihrer Einschulung in Tunesien bei einer befreundeten Familie wohnten. Die Kinder verbrachten jedoch regelmäßig ihre gesamten Schulferien in Deutschland und nutzten hierbei die für sie reservierten Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung. Während des Inlandsaufenthaltes pflegten sie intensive Beziehungen zu den Eltern, der Großmutter und dem Onkel in Deutschland. Während die Familienkasse den Kindergeldanspruch versagte, weil die minderjährigen Kinder weder einen Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hätten, hat das FG München entschieden, dass die Kinder ihren bisherigen Wohnsitz in der elterlichen Wohnung im Inland beibehalten haben und deshalb kindergeldberechtigt bleiben.
Im zweiten Streitfall (5 K 3450/12) studierte die Tochter der im Inland steuerpflichtigen Eltern in der Türkei. Seit Aufnahme des Studiums verbrachte die Studentin nur noch selten Teile ihrer ausbildungsfreien Zeiten im Inland. Infolgedessen versagte die Familienkasse den Kindergeldanspruch, weil für die Tochter weder ein Wohnsitz noch ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland bestand. Das FG München hat die Entscheidung der Familienkasse bestätigt.
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