· Nachricht · Zum StAbwG
Entwurf der Steueroasenabwehrverordnung
| Das BMF veröffentlichte am 25.10.21 den Entwurf einer Verordnung zur Anwendung des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasenabwehrverordnung). Darin werden die nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiete aufgeführt. |
Mit dem Steueroasenabwehrgesetz wird u. a. ein Betriebsausgabenabzugsverbot, eine Ver-schärfung der Hinzurechnungsbesteuerung und Quellensteuermaßnahmen geregelt, die bei Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungsverhältnissen in oder mit Bezug zu nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten grundsätzlich ab dem 1.1.22 greifen (zu den zentralen Praxiseffekten des Steueroasen-Abwehrgesetzes s. ausführlich Loose, PIStB 21, 217).
Diese nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiete sind durch Rechtsverordnung zu benennen. Am 25.10.21 hat das BMF nun den entsprechenden Entwurf einer Verordnung zur Anwendung des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasenabwehrverordnung ‒ StAbwV) veröffentlicht, in dem folgende Gebiete aufgeführt sind: Amerikanisch-Samoa, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Samoa, Trinidad und Tobago, Amerikanische Jungferninseln, Vanuatu.