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  • · Fachbeitrag · Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

    Nachhaltigkeitsberichterstattung: Wer ist verpflichtet und was bedeutet sie?

    von Prof. Dr. Christian Fink, Wiesbaden

    | Am 5.1.23 trat die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft. Die CSRD ändert insbesondere die Vorgaben der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU. In der Folge wird zum einen der Kreis der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen in der EU massiv erweitert, zum anderen führen die Neuerungen zu einer teils deutlichen Ausweitung der Berichtsinhalte. Diese Inhalte werden durch europäische Berichtsstandards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), sowie durch ein angepasstes Wesentlichkeitsverständnis für die Angaben im Nachhaltigkeitsbericht vorgegeben. |

    1. Hintergründe der neuen Berichtsvorgaben

    Nachhaltige Unternehmensführung und eine dezidierte Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte sind in den vergangenen Jahren nicht nur zivilgesellschaftlich, sondern auch in der Unternehmenspraxis verstärkt in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Aus Sicht des Unternehmens betrifft dies neben Absatz- und Kostenaspekten i. V. m. einem nachhaltigen Geschäftsmodell auch die Steuerung von und die Berichterstattung über ESG-Faktoren (Environmental, Social, Governance).

     

    Die EU-Kommission hat sich in diversen Verlautbarungen bereits dazu bekannt, eine Führungsrolle u. a. im Bereich der Berichterstattung über Fortschritte bei umzusetzenden Nachhaltigkeitszielen einnehmen zu wollen. Diesem Ziel soll v. a. die Richtlinie (EU) 2022/2464, also die CSRD, dienen. Die EU-Mitgliedstaaten haben diese Richtlinie bis spätestens zum 6.7.24 in nationales Recht umzusetzen, mit Redaktionsschluss für diesen Beitrag lag noch kein Entwurf für ein deutsches Umsetzungsgesetz vor.