· Nachricht · Nachhaltigkeitsberichterstattung
Omnibus-Initiative zur Vereinfachung von Berichtspflichten von Unternehmen
| Unternehmen in der EU unterliegen verschiedenen umfassenden Berichtspflichten im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese waren unter anderem Thema auf dem Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs mit der EU-Kommission am 8.11.24. Im Anschluss an das Treffen veröffentlichte der Europäische Rat die Budapester Erklärung mit zwölf Punkten zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit. Punkt 4 sieht vor, die gegenwärtigen Berichtspflichten deutlich zu vereinfachen. Es gehe darum, eine „befähigende, auf Vertrauen basierende Denkweise einzunehmen“ und Erleichterungen insbesondere für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) zu schaffen. |
Die Kommission ist dazu angehalten, noch im ersten Halbjahr 2025 konkrete Vorschläge zur Verringerung der Berichtspflichten vorzulegen. Als Ziel wird eine Reduzierung der Pflichten um mindestens 25 % vorgegeben. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte in ihrer Rede nach dem Treffen, dass die Inhalte der Verordnungen im Kern erhalten bleiben sollen. Es sollen jedoch deutliche bürokratische Entlastungen, insbesondere durch die Überarbeitung von redundanten und sich überschneidenden Vorschriften, erreicht werden.
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