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  • · Fachbeitrag · Vereinfachung der ESG-Berichtspflichten

    Blick auf die geplante EU-Omnibus-Verordnung

    von Dr. Christoph Schork, LL.M., Rechtsanwalt und Partner bei Heuking-Kühn-Lüer-Wojtek, Köln

    | Nachhaltiges Wirtschaften soll transparent sein. Der europäische Gesetzgeber will dieses Ziel durch eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung erreichen. Bei den betroffenen Regeln gibt es allerdings einige inhaltliche Überschneidungen und vereinzelt auch Doppelstrukturen. Da der Gesetzgeber den Betroffenen konkrete inhaltliche Vorgaben macht, ist der bürokratische Aufwand zur Erfüllung der ESG-Berichtspflichten enorm. In dem folgenden Beitrag gibt Dr. Christoph Schork ein Update zu der geplanten Omnibus-Verordnung und nimmt eine kritische Einschätzung vor. |

    1. Zum Hintergrund

    Vor diesem Hintergrund kündigte die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 8.11.24 an, bestehende und künftige ESG-Berichtspflichten der EU in einer sogenannten neuen Omnibus-Verordnung zu bündeln. Betroffen seien dadurch die Regelungen aus

     

    • der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD),