· Fachbeitrag · Vereinfachung der ESG-Berichtspflichten
Blick auf die geplante EU-Omnibus-Verordnung
von Dr. Christoph Schork, LL.M., Rechtsanwalt und Partner bei Heuking-Kühn-Lüer-Wojtek, Köln
| Nachhaltiges Wirtschaften soll transparent sein. Der europäische Gesetzgeber will dieses Ziel durch eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung erreichen. Bei den betroffenen Regeln gibt es allerdings einige inhaltliche Überschneidungen und vereinzelt auch Doppelstrukturen. Da der Gesetzgeber den Betroffenen konkrete inhaltliche Vorgaben macht, ist der bürokratische Aufwand zur Erfüllung der ESG-Berichtspflichten enorm. In dem folgenden Beitrag gibt Dr. Christoph Schork ein Update zu der geplanten Omnibus-Verordnung und nimmt eine kritische Einschätzung vor. |
1. Zum Hintergrund
Vor diesem Hintergrund kündigte die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 8.11.24 an, bestehende und künftige ESG-Berichtspflichten der EU in einer sogenannten neuen Omnibus-Verordnung zu bündeln. Betroffen seien dadurch die Regelungen aus
- der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD),
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PN Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 168,00 € / Quartal
Tagespass
einmalig 39 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig