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  • · Fachbeitrag · Nutzung von Fördermitteln in Unternehmen

    Neubau und Sanierung von nachhaltigen Geschäftshäusern, Büros und Betriebsstätten

    von Ben Yaschar Barenhoff und Adrian Daues, www.deepgreenfunding.com

    | Das Ziel steht fest: Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein. Der Weg dahin ist noch ungewiss und unübersichtlich. Vermehrt kommen auch auf KMU Auflagen zur Einhaltung der EU-Taxonomie-Konformität und Klimaziele zu. Ein wichtiger Hebel, um diese Auflagen einzuhalten, sind die Bürogebäude und Betriebsstätten der Unternehmen. Mit den folgenden vier Förderprogrammen unterstützt der Staat Unternehmen bereits heute dabei, Gebäude umweltfreundlicher zu gestalten. |

    1. BEG ‒ Förderung durch Einzelmaßnahmen

    Falls der Primärenergiebedarf des Gebäudes durch Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, einen Heizungstausch, Heizungsoptimierung oder den Anschluss an ein Wärmenetz reduziert werden soll, fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch das Programm BEG Einzelmaßnahmen. Für den Unterpunkt Heizungstausch ist seit 2024 die KfW zuständig. Bei der Verbesserung der Gebäudehülle durch die Dämmung oder einen Fenstertausch sowie der Anlagentechnik (außer der Heizung) gibt es einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 15 %. Bei Einzelmaßnahmen an der Wärmeerzeugung wie dem Einbau von solarthermischen Anlagen oder elektrisch betriebenen Wärmepumpen, sowie Anschlüssen an Gebäude- oder Wärmenetze gibt es einen Zuschuss von 30 %. Für die Fachplanung und Baubegleitung gibt es dazu einen Zuschuss von 50 %.

     

    Sobald die Maßnahme feststeht, kann ein Energieeffizienz-Experte den Antrag innerhalb weniger Tage fertigstellen und einreichen. Der Zuschuss wird ausgezahlt nach Fertigstellung der Maßnahmen und der entsprechenden Vorlage von Verwendungsnachweisen.