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  • · Fachbeitrag · PN-Webinar zur neuen ESG-Rating-Verordnung

    ESG-Ratings: Was die neue EU-Verordnung für Unternehmen bedeutet und was jetzt zu tun ist

    | Zwischen CSRD, ESRS und Omnibus-Initiative könnte eine wichtige Verordnung leicht aus dem Blick geraten sein: die neue EU-Verordnung über ESG-Ratings. Doch genau diese bringt ab Mitte 2026 gravierende Veränderungen für alle, die ESG-Ratings nutzen oder selbst erstellen. Ratings spielen eine immer größere Rolle für Investoren, Banken und Geschäftspartner und ihre Qualität wird künftig streng reguliert. Was bedeutet das für Unternehmen und welche Pflichten und Chancen entstehen? Antworten darauf und wertvolle Praxistipps erhalten Sie in unserem PN-Webinar am 27.3.25. |

    1. Mehr Transparenz ‒ aber auch mehr Pflichten

    Am 19.11.24 hat der EU-Rat bereits die neue Verordnung über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) beschlossen. Ziel ist es, ESG-Ratings innerhalb der EU kohärenter, transparenter und vergleichbarer zu machen. Die Verordnung (EU) 2024/3005 ist 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt (12.12.24) in Kraft getreten und wird ab Mitte 2026 anzuwenden sein.

     

    MERKE | Gerade weil sich derzeit viele Unternehmen und Nachhaltigkeitsverantwortliche auf die Omnibus-Initiative und andere große Regulierungsprojekte fokussieren, wird die Tragweite dieser Verordnung leicht unterschätzt ‒ mit möglicherweise teuren Folgen.