· Nachricht · BGH urteilt über Zulässigkeit der „Katjes-Werbung“
Der Begriff „Klimaneutral“ steht vor Gericht
| Die Katjes Fassin GmbH & Co. KG, der Süßwarenproduzent aus Emmerich, vermarktete in der Vergangenheit seine Fruchtgummis als „klimaneutral“. Das sei irreführend, entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, weil unklar bleibe, was damit genau gemeint sei. Hersteller müssten in der Werbebotschaft auch erklären, warum sie ihre Produkte als „klimaneutral“ bezeichnen, so der BGH in seinem aktuellen Urteil (BGH 27.6.24, I ZR 98/23). |
Folgen für die zukünftige Werbepraxis
Daher dürfen Unternehmen künftig nur noch mit dem Begriff „klimaneutral“ werben, wenn sie in der Werbung explizit darüber informieren, wie die Klimaneutralität zustande kommt.
Um was ging es in dem Urteil?
Im konkreten Fall hatte die Wettbewerbszentrale gegen den Süßwarenhersteller Katjes wegen einer Werbung in einer Lebensmittelfachzeitschrift geklagt. Dort hatte dieser damit geworben, seine veganen Fruchtgummis „Grün-Ohr-Hasen“ klimaneutral zu produzieren. Auf dem Logo der abgebildeten Fruchtgummi-Packung war eine URL und ein QR-Code zu sehen, die zur Website des Partnerunternehmens und Umweltberaters führten.
Bei umweltbezogener Werbung sei die Gefahr der Irreführung besonders groß, so der BGH in seiner Urteilsverkündung. Würde ein mehrdeutiger Begriff wie „klimaneutral“ verwendet, müsse er in der Werbung selbst erklärt werden ‒ Hinweise außerhalb der Werbung reichten nicht aus, so beschreibt es der BGH weiter.
Die sogenannte Klimaneutralität der betroffenen Fruchtgummi-Sorte ist nur dadurch definiert, dass Katjes Kompensationszahlungen leiste, also Emissionen über Unterstützung von Klimaschutzprojekten mittels eines Beraters ausgleiche. Die Produktion selbst läuft nicht emissionsfrei ab. Nach Meinung der Kläger ist das irreführend, weil dem Konsumenten die Informationen vorenthalten werden, auf welche Art und Weise die Klimaneutralität wirklich erreicht wird.
Beachten Sie | Das Urteil gegen Süßwarenhersteller Katjes gilt als richtungsweisend für die künftige Bewerbung umwelt- und klimafreundlicher Produkte.