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  • · Fachbeitrag · EU-Gesetzgebung

    EU-Richtlinie zur Stärkung von Verbrauchern (EmpCo-RL) soll Greenwashing unterbinden

    von Dr. Sascha Genders, Würzburg

    | Mit dem Ziel, unlautere Geschäftspraktiken zu bekämpfen und Verbraucher vor irreführenden Informationen zu schützen, wurde am 6.3.24 die Empowering Consumers Richtlinie (EmpCo-RL) ‒ „Richtlinie 2024/825/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.2.24 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ im EU-Amtsblatt veröffentlicht, wirksam wurde sie am 27.3.24, bis zum 27.3.26 muss sie in nationales Recht umgesetzt werden. |

     

    1. Vermeidung von Greenwashing als ordnungspolitisches Ziel

    Nachhaltigkeit ist erklärtes ordnungspolitisches Ziel der EU. Ein Ansatzpunkt ist hierbei die Bekämpfung von Greenwashing im Sinne einer Deklaration von Produkten als nachhaltig, ohne dass dies der Realität entspricht. Hintergrund ist, dass zunehmend mehr Konsumenten ihre Kaufentscheidungen an derartige Produkteigenschaften anlehnen. Ein Ansatz, Greenwashing zu unterbinden, ist es, verlässliche, vergleichbare und überprüfbare Informationen zu schaffen. So versetzt man Konsumenten in die Lage, die Nachhaltigkeit einer Leistung zutreffend beurteilen zu können.

     

    2. EmpCO-RL betrifft ab 2026 Unternehmen in vielen Facetten

    Die EmpCo-RL zielt erstens auf eine Reglementierung und Beschränkung von Marketingbotschaften ab. Sie ergänzt demnach die sog. „schwarze Liste“ der RL 2005/29/EG, wonach einzelne Geschäftspraktiken ohne Einzelfallprüfung dem Tatbestand der Unlauterkeit unterliegen. Zweitens bedingt sie eine Steigerung von Informationen für Verbraucher als Entscheidungsgrundlage für einen Produktkauf.