· Nachricht · EU-Richtlinie umsetzen
Das Recht auf Reparatur kommt
| Reparieren statt wegwerfen: Das schont Ressourcen, verringert die Müllmengen und schont die Umwelt. Deswegen hat die Bundesregierung im Jahr 2021 das sogenannte Recht auf Reparatur in den Koalitionsvertrag aufgenommen und sich seitdem für die Schaffung einer EU-Regelung eingesetzt. Im Juli 2024 ist eine entsprechende EU-Richtlinie in Kraft getreten, die bis 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. |
Noch immer werfen viele Konsumenten kaputte Produkte weg, statt sie reparieren zu lassen. Das liegt zum einen an der fehlenden Wertschätzung der Produkte, zum anderen aber auch an der fehlenden Möglichkeit, die Lebensdauer durch Reparaturen zu verlängern. Die massenhafte Entsorgung von Produkten verursacht Müllberge, die vermeidbar wären und belastet die Umwelt stark.
Der Anreiz für eine Reparatur fehlt, wenn sie zu lange dauert oder aber zu teuer ist. Das Gewährleistungsrecht und die dazugehörige Rechtsprechung geben Auskunft darüber, was in so einem Fall für Konsumenten zumutbar ist: Hier ist beispielsweise eine Reparaturdauer von bis zu vier Wochen anerkannt. Prinzipiell müssen Reparatur-Werkstätten in die Lage versetzt werden, die anerkannte Dauer einhalten zu können ‒ hierzu müssen allerdings auch entsprechende Ersatzteile lieferbar sein.
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