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  • 02.09.2024 · Nachricht · EU-Richtlinie umsetzen

    Das Recht auf Reparatur kommt

    | Reparieren statt wegwerfen: Das schont Ressourcen, verringert die Müllmengen und schont die Umwelt. Deswegen hat die Bundesregierung im Jahr 2021 das sogenannte Recht auf Reparatur in den Koalitionsvertrag aufgenommen und sich seitdem für die Schaffung einer EU-Regelung eingesetzt. Im Juli 2024 ist eine entsprechende EU-Richtlinie in Kraft getreten, die bis 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss (PM der Bundesregierung). |