Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Handelspolitik im Binnenmarkt wird gerechter

    EU-Verbot für Produkte aus Zwangsarbeit

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    | Die EU will den Verkauf, die Einfuhr und die Ausfuhr von Produkten aus Zwangsarbeit auf dem EU-Binnenmarkt verbieten. Die Kommission, das Parlament und der Europäische Rat haben sich in Trilog-Verhandlungen auf einen gemeinsamen Vorschlag für eine entsprechende Verordnung geeinigt. Am 23.4.24 hat das EU-Parlament der Verordnung zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt zugestimmt. Worauf müssen sich Unternehmen nun vorbereiten? |

    1. Strategie zur Bekämpfung der Zwangsarbeit

    Zwangsarbeit bei der Herstellung von Produkten ist nach wie vor ein großes Problem weltweit, zu dessen Bekämpfung gemeinsame internationale Regelungen erforderlich sind. Zwangsarbeit kommt immer noch in einer Vielzahl von Sektoren wie Textilien, Bergbau, Landwirtschaft und im Dienstleistungssektor vor. Betroffen sind vor allem Entwicklungs- und Schwellenländer. Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zufolge sind weltweit rund 27,6 Mio. Menschen von Zwangsarbeit betroffen, darunter 3,3 Mio. Kinder.

     

    MERKE | Die IAO definiert Zwangsarbeit als „jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat“. Sie bezieht sich auf Situationen, in denen Personen entweder durch Gewalt oder Einschüchterung oder durch indirektere Mittel ‒ wie manipulierte Schulden, die Einbehaltung von Ausweispapieren oder die Androhung einer Anzeige bei den Einwanderungsbehörden ‒ zur Arbeit gezwungen werden. Der Kernbegriff der Zwangsarbeit wird in Anlehnung an das ILO-Übereinkommen Nr. 29 (International Labour Organization) definiert, das Sie hier finden: www.iww.de/s10679.