· Nachricht · Klimaschutzklage abgewiesen
Shell gesetzlich nicht zur CO2-Reduktion verpflichtet
| Ein niederländisches Berufungsgericht hat am Dienstag (12.11.24) ein wegweisendes Urteil von 2021 aufgehoben, das das Mineralöl- und Erdgasunternehmen Shell zur Reduzierung seiner CO 2 -Emissionen um 45 % bis 2030 verpflichtet hatte. |
Das Gericht betonte, Shell habe eine Sorgfaltspflicht zur Emissionsreduktion, sah jedoch keine rechtliche Grundlage für eine verpflichtende CO2-Reduktion um einen bestimmten Prozentsatz. Laut Gericht fehlt ein klarer wissenschaftlicher Konsens, der einzelne Unternehmen auf bestimmte Reduktionsziele festlegen könnte.
Friends of the Earth zeigte sich enttäuscht, will aber weiterhin gegen große Umweltverschmutzer vorgehen. Shell begrüßte das Urteil als positiven Beitrag zur Energiewende und erklärte, sein langfristiges Ziel, bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen, bleibe bestehen. Der Fall könnte vor dem Obersten Gerichtshof weiter verhandelt werden.
Hintergrund
Shell hatte seinen Hauptsitz in den Niederlanden, als die Umweltorganisation Friends of the Earth das Unternehmen verklagte. Shells Wurzeln in den Niederlanden führten dazu, dass das Gericht in Den Haag über die Verantwortung des Konzerns für die globale Klimakrise entschied. Im Jahr 2021 verlegte Shell seinen Firmensitz aus Den Haag nach London und firmiert seitdem nicht mehr unter „Royal Dutch Shell“, sondern unter „Shell Plc“.