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  • · Fachbeitrag · Verschiebung der CSRD und CSDDD beschlossen

    Stop-the-Clock: Omnibus stoppt vorerst die Uhr

    | Am 3.4.25 stimmten die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) über den zuvor im Schnellverfahren vorgelegten Stop-the-Clock-Vorschlag der Europäischen Kommission ab. Mit 531 Stimmen dafür und 69 Stimmen dagegen haben die EU-Parlamentarier entschieden, die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zu verschieben. |

     

    1. Was wurde konkret beschlossen?

    • CSRD: Verschiebung der Anwendung um zwei Jahre für große Unternehmen, die noch nicht mit der Umsetzung begonnen haben. Gemeint sind damit Unternehmen der zweiten und dritten CSRD-Welle, die damit erstmalig 2028 für das Geschäftsjahr 2027 berichten müssten.
    • CSDDD: Verlängerung der Umsetzungsfristen um ein Jahr (neuer Start Juni 2028).

     

    Glücklicherweise wurde der Versuch, diese kritischen Richtlinien auf 2040 zu verschieben, abgelehnt.

     

    2. Was sind die nächste Schritte?

    Damit steht nur noch die Genehmigung durch den Rat der EU aus, um die erste Änderungsrichtlinie der Omnibus-Initiative in Kraft zu setzen. Dies wird als reine Formsache dargestellt, da der Rat den Vorschlag zur verzögerten Anwendung bereits am 26.3.25 ohne Änderungen unterstützt hat. Nach der Genehmigung durch den Rat müssen die Regelungen des Stop-the-Clock-Vorschlags in nationales Recht der Mitgliedstaaten überführt werden.

     

    Aufgrund der Nicht-Umsetzung des CSRD-Umsetzungsgesetzes hat die Annahme des Stop-the-Clock-Vorschlags keine unmittelbaren Auswirkungen auf Deutschland. Die aktuellen Regelungen im HGB gemäß CSR-RUG bleiben weiterhin gültig. Deutsche Unternehmen könnten in Ausnahmefällen betroffen sein, da europäische Tochtergesellschaften, die aktuell CSRD-pflichtig wären, nun später in den Anwendungsbereich der CSRD fallen können, sofern der „Stop-the-Clock“-Vorschlag rechtzeitig in nationales Recht überführt wird.

     

    3. Was bedeutet das für Unternehmen?

    Der Omnibus-Vorschlag bleibt ein zentraler Diskussionspunkt, und die Parteien der Mitte müssen einen Konsens finden, um die langfristige Gültigkeit der Gesetze zu sichern.

     

    Während sich der Zeitplan für die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung verschiebt, hat sich die Dringlichkeit nicht verschoben. Die regulatorische Dynamik ist eindeutig: Transparenz und Rechenschaftspflicht sind gekommen, um zu bleiben! Wer sich auf nachhaltige Unternehmensführung vorbereitet, sollte nicht auf die Politik warten ‒ sondern proaktiv handeln.

    Quelle: ID 50378072