· Fachbeitrag · Abrechnung
AOK Baden-Württemberg: Elektronische Abrechnung von Reha-Sport ab 2016 Pflicht
| Anbieter von Rehabilitationssport und Funktionstraining müssen ab dem 1. Januar 2016 ihre Leistungen mit der AOK Baden-Württemberg elektronisch abrechnen (DTA-Verfahren). Wenn Leistungserbringer das DTA-Verfahren dann nicht nutzen, darf ihnen die AOK Baden-Württemberg das Honorar um bis zu fünf Prozent kürzen. |
Die AOK Baden-Württemberg empfiehlt allen Anbietern von Rehasport und Funktionstraining, entweder ein externes Abrechnungszentrum zu beauftragen oder eine Abrechnungssoftware einzusetzen. Einzelheiten zum DTA-Verfahren sowie einen Link zu diversen Anbietern von Abrechnungssoftware erhalten Sie online unter http://tinyurl.com/go2kty9.
Quelle: ID 43783583