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  • · Nachricht · Abrechnung

    BMG verlängert Hygienepauschale per Verordnung bis zum 30.06.2021

    | Das Bundesgesundheitsministerium hat die Hygienepauschale für Heilmitelpraxen bis zum 30.06.2021 verlängert. Mit der „Verordnung zur pauschalen Abgeltung erhöhter Kosten für Hygieneaufwendungen im Heilmittelbereich“ (Hygienepauschaleverordnung ‒ HygPV; online unter iww.de/s4827 ) können Heilmittelpraxen die Pauschale weiterhin pro Heilmittelverordnung abrechnen. |

     

    MERKE | Die Corona-Hygienepauschale wurde beschlossen, damit Heilmittelerbringer den Hygieneaufwand kompensieren können, der ihnen durch die Coronapandemie entstanden ist (PP 06/2020, Seite 3). Im Zeitraum vom 05.05.2020 bis zum 30.06.2021 dürfen die Leistungserbringer die Positionsnr. X9944, bewertet mit 1,50 Euro, pro Verordnung abrechnen.

     
    Quelle: ID 47341605