· Nachricht · Abrechnung
Hygienepauschale soll bis zum 23.09.2022 verlängert werden
| Die Corona-Hygienepauschale ( PP 06/2020, Seite 3 ) soll bis zum 23.09.2022 verlängert werden. Dies teilen PHYSIO-DEUTSCHLAND und das Deutsche Ärzteblatt unabhängig voneinander mit. Sie berufen sich dabei auf einen Verordnungsentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes war die Pauschale zuletzt bis zum 31.03.2022 verlängert worden (Beitrag online vom 25.11.2021, Abruf-Nr. 47837378 ). |
Grund der Verlängerung ist, dass die Heilmittelpraxen wegen der Coronapandemie weiterhin einen erhöhten Bedarf an Hygieneartikeln und Schutzausrüstung (z. B. Schutzmasken, Handschuhe) und damit höhere Kosten haben. Ähnliche Pauschalen gibt es auch für die Unfallversicherung, die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe. Ob diese ebenfalls verlängert werden, steht noch nicht fest.
MERKE | Die Corona-Hygienepauschale war während der ersten Coronawelle beschlossen worden. Sie soll für Heilmittelpraxen den Hygieneaufwand kompensieren, der durch die Pandemie entstanden ist. Seither dürfen die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer die Positionsnr. X9944, bewertet mit 1,50 Euro, pro Verordnung abrechnen. |