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  • · Nachricht · Abrechnung

    Corona-Sonderregelung zur Teilabrechnung zum 31.05.2020 abgelaufen

    | Am 25.05.2020 haben der GKV-Spitzenverband und die Bundesverbände der gesetzlichen Krankenkassen die Corona-Sonderregelungen für Heilmittelerbringer bis zum 30.06.2020 verlängert ( iww.de/pp , Abruf-Nr. 46611071 ; Volltext online unter iww.de/s3705 ). Nicht verlängert wurde dabei die Möglichkeit der Teilabrechnung. Diese ist zum 31.05.2020 abgelaufen. |

    Quelle: ID 46628863