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  • · Fachbeitrag · Beihilfe

    Änderung der BBhV zum 31.07.2018 ‒ Regelungen in den Bundesländern

    | Seit dem 31.07.2018 ist die 8. Verordnung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in Kraft. Damit gelten für Beamte und Versorgungsberechtigte des Bundes neue erstattungsfähige Höchstsätze für Heilmittelbehandlungen. Die ersten Bundesländer sind diesen Änderungen bereits gefolgt. |

     

    Die wesentlichen Änderungen der BBhV im Überblick

    Die Änderung sieht eine zweistufige Erhöhung der Beihilfesätze vor (siehe auch weiterführenden Hinweis):

     

    • um 20 Prozent rückwirkend zum 01.12.2017 und
    • um 10 Prozent zum 01.01.2019

     

    Darüber hinaus wurde der Richtwert für die Behandlungszeit bei der Krankengymnastik von 30 auf 20 Minuten gesenkt, der Richtwert für die Befunderhebung entfällt komplett.

     

    PRAXISTIPP | Eine Übersicht der neuen Höchstsätze (Preisliste und ergänzende Regelungen) finden Sie online als PDF unter www.iww.de/s1922.

     

    Umsetzung in einzelnen Bundesländern

    Die o. g. Regelungen gelten nur für Bundesbedienstete. Die Beihilferegelungen für die Bediensteten der Bundesländer sind Ländersache.

     

    • Bundesländer mit geänderter Beihilfeverordnung (Stand: 04.09.2018)
    • Baden-Württemberg: Mit Inkrafttreten der o. g. Regelung für den Bund gilt diese auch für das Land.
    • Bayern: Ein Entwurf der Landesregierung zur Änderung der bayerischen Beihilfeverordnung liegt den Gewerkschaften und kommunalen Verbänden zur Stellungnahme vor. Die neue Verordnung soll am 01.01.2019 in Kraft treten.
    • Brandenburg: Mit Inkrafttreten der o. g. Regelung für den Bund gelten diese auch für das Land (Anwendung des § 62 Landesbeamtengesetz).
    • Hamburg: Zum 01.09.2018 hat das Land die neuen Höchstsätze übernommen.
    • Mecklenburg-Vorpommern: Mit Inkrafttreten der o. g. Regelung für den Bund gelten diese auch für das Land (Anwendung des § 80 Landesbeamtengesetz).
    • Niedersachsen: Zum 01.08.2018 hat das Land die neuen Höchstsätze übernommen.
    • Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland die neuen Höchstsätze schon am 27.04.2018 übernommen.
     

    Weiterführender Hinweis

    • „Geplante Erhöhung des Beihilfesatzes: Das wären die Folgen für Physiotherapeuten“ (PP 03/2018, Seite 3)
    Quelle: Ausgabe 10 / 2018 | Seite 3 | ID 45482208